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Der elektronische Kontoauszug |
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Der elektronischer Kontoauszug ist die Alternative zum Papierauszug. Dadurch entfällt für Sie der Gang zum Kontoauszugsdrucker, denn die Auszüge erhalten Sie zum gewünschten Zeitpunkt direkt ins Postfach Ihres Online-Bankings. Sie haben nun die Möglichkeit den Kontoauszug zu öffnen, speichern, auszudrucken oder auf die Festplatte zu speichern. Der Kontoauszug wird zusätzlich noch 6 Monate in Ihrem Postfach aufbewahrt und danach erst gelöscht.
- Um den elektronischen Kontoauszug (eKA) nutzen zu können, benötigen Sie einen VR-NetKey um sich im Online-Banking anmelden zu können.
- Anmeldung zum elektronischen Kontoauszug (Formular)
- Zum Anzeigen Ihrer elektronischen Kontoauszüge benötigen Sie das Programm Acrobat Reader.
| Wie finde ich den elektronischen Kontoauszug |
Nachdem Sie sich im Online-Banking angemeldet haben, erscheint bereits auf der Seite „Aktuelle Informationen“ der Hinweis auf ein neues Dokument im Posteingang. Sie können den abgebildeten Briefumschlag anklicken und werden direkt in den Posteingang (Banking – Posteingang) weitergeleitet. In der Übersicht Posteingang wählen Sie das entsprechende Konto aus und erhalten in der nachfolgenden Ansicht aller noch gespeicherten Dokumente. Es werden sowohl die bereits geöffneten als auch die geschlossen Kontoauszüge angezeigt. Anhand des Löschdatums, ist zu erkennen, zu welchem Zeitpunkt ein bereits geöffneter Kontoauszug aus dem System gelöscht werden.
Der elektronische Kontoauszug eignet sich nur dann für Sie, wenn Sie keine Papierkontoauszüge benötigen, da die steuerliche Anerkennung derzeit noch im Ermessen des jeweiligen Finanzamtes liegt.
Mittlerweile erkennen sogar die Finanzämter elektronische Kontoauszüge an – allerdings nur von nichtbuchführungspflichtigen Kontoinhabern, bzw. Privatpersonen. Bei buchführungspflichtigen Kunden und Unternehmen gelten Einschränkungen. In diesen Fällen führen die Ämter Einzelfallprüfungen zur steuerrechtlichen Anerkennung des elektronischen Kontoauszuges durch.
Wichtig: Sollten Sie Ihre Auszüge für steuerliche Zwecke benötigen, so empfehlen wir Ihnen, dies mit Ihrem zuständigen Finanzamt zu klären, bevor Sie den elektronischen Auszug nutzen.
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