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Erben & Vererben

Bis zum Jahr 2013 wird es zu einer noch nie dagewesenen Verlagerung von Familienvermögen kommen. Jährlich werden dreistellige Millionenbeträge an Geldvermögen und Immobilienwerten vererbt.

Daher wird das Thema Erben und Vererben auch für uns, die Raiffeisenbank Füssen-Pfronten-Nesselwang eG, ein immer wichtigerer Bestandteil unserer Arbeit. Wir möchten Sie gerne umfassend zu diesem Thema informieren.

Dabei handelt es sich nicht nur um die Vorsorge nach Ihrem Ableben, sondern vielmehr um eine intelligente Umverteilung von Familienvermögen, insbesondere um Erbschafts- und Schenkungssteuern neutral zu verteilen. Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben, dafür sind Rechtsanwälte und Notare zuständig. Jedoch helfen wir Ihnen, Ihre Vermögenswerte so aufzuteilen, dass Sie Gewissheit haben, dass Ihre Nachkommen zufrieden sind und Ihr stiller Teilhaber – das Finanzamt – nur das bekommt, was unumgänglich ist.

Die Neuregelung der Erbschaftssteuer ist am 01. Januar 2009 in Kraft getreten

Welche Änderungen haben sich hieraus ergeben?

Die Vererbung der selbst genutzten Wohnimmobilie an einen Ehegatten, bzw. den eingetragenen Lebenspartner bleibt steuerfrei. Voraussetzung ist, dass sie nach dem Erwerb zehn Jahre lang vom Erwerber selbst zu Wohnzwecken genutzt wird.

Wird sie an die Kinder oder an Enkel, deren Elternteil bereits verstorben ist, vererbt, fällt ebenfalls keine Erbschaftssteuer an, wenn die Fläche bis 200 qm groß ist. Auch hier gilt die 10-Jahres-Regel. Der anteilige Grundstückswert, der auf die 200 qm übersteigende Wohnfläche entfällt, ist zu versteuern.

Wird das Wohngebäude allerdings innerhalb der Zehnjahresfrist verkauft oder vermietet, so entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend. Sollten dafür allerdings "zwingende Gründe" vorliegen, zum Beispiel Tod oder erhebliche Pflegebedürftigkeit, wird eine Ausnahme von der Nachversteuerung gemacht.

Die persönlichen Freibeträge im Überblick
Erwerber   Geltendes Recht

Ehegatten                                       
Kinder (im Sinne Steuerklasse I  Nr.2)
Enkel
Übrige Personen der
Steuerklasse I 
Übrige Personen der
Steuerklasse II
Übrige Personen der
Steuerklasse III 

 

500.000 €
400.000 €
200.000 €

100.000 €

20.000 €

20.000 €

Ihr persönlicher Berater hält für Sie die Broschüren „Der Erbschaftsblock“ und „Vertrauliches für meine Familie“ bereit. Sie können diese auch über unser Kontaktformular anfordern.

Weitere Informationen zur Erbschaftssteuer erhalten Sie hier...