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Zahlungsverkehr ohne Grenzen


Als Kunde der Raiffeisenbank Füssen-Pfronten-Nesselwang eG profitieren Sie vom Binnenmarkt und von SEPA (Single Euro Payments Area) . Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen EU-Binnenmarkt war die Einführung des Euro-Bargeldes im Jahr 2002. Der im selben Jahr von der europäischen Kreditwirtschaft gegründete Europäische Zahlungsverkehrsrat (EPC) hat außerdem einheitliche Standards und Regelungen für europäische Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen entwickelt und verabschiedet. Diese Standards wurden Anfang 2008 umgesetzt. Die VR-BankCard wird bereits in vielen anderen EU-Ländern breitflächig akzeptiert. Seit November 2009 können die beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren eingesetzt werden.

Sind Sie und Ihr Unternehmen schon "Fit für SEPA"?
Finden Sie es heraus, mit unserer Checkliste .


Der SEPA-Raum


Zum SEPA Raum zählen die Staaten der Europäischen Union (EU), die drei weiteren Mitgliedsstaaten (Island, Lichtenstein, Norwegen) des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und die Schweiz.

Ein einheitlicher Zahlungsverkehr im europäischen Binnenmarkt erfordert einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene. Das seit 31. Oktober 2009 geltende neue nationale Recht basiert auf den Vorgaben der EU. Alle Banken in Deutschland mussten daher ihre Geschäftsbedingungen an die neuen Regelungen anpassen. Seit dem 01. November 2010 können Sie außerdem im gesamten Euro-Währungsraum neben des SEPA-Basis-Überweisungsverfahrens auch das SEPA-Basis Lastschriftverfahren nutzen. Alle Kreditinstitute in Deutschland und den 15 weiteren Staaten des Euro-Währungsgebietes nehmen an dem SEPA-Verfahren teil.


Euro-Überweisungen (SEPA)


Die Euro-Überweisung (SEPA) ersetzt die EU-Standartüberweisung. Sie kann von Ihnen parallel zu den heutigen Inlandsüberweisungen auch innerhalb Detuschlands verwendet werden. Die Euro-Überweisungen können Sie nur nutzen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

- die Überweisung erfolgt innerhalb Deutschlands in einen andern EU / EWR-Mitgliedsstaat oder in die Schweiz
- der Überweisungsbetrag lautet auf "Euro"
- als Kontoadressierungdaten werden IBAN und BIC verwendet

Folgende Angaben sind hierzu nötig:
- Name und Vorname sowie Firma des Empfängers
- IBAN des Empfängers und BIC seiner Bank
- Überweisungsbetrag
- Optional: Angabe des Verwendungszwecks
- Ihren Namen und Vornamen oder Ihrer Firma
- Ihre IBAN

Sie tragen als Kontoinhaber die Entgelte bei Ihrem Kreditinstitut und der Zahlungsempfänger trägt die übrigen Entgelte, wie heute innerhalb Deutschlands.

Natürlich stehen Ihnen auch über unsere elektronischen Bankdienstleistungen wie Internet oder Software diese Zahlungsmethoden zur Verfügung. 

Bitte beachten Sie die weiterhin bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschafts-Verordnung (AWV) ab 12.500,00 €.


Euro-Lastschriften

SEPA-Basis-Lastschriften
Mit dem Sepa-Basis-Lastschriftverfahren (SDD Core) können Sie über uns an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb von SEPA bewirken bzw. als Zahlungsempfänger nach Abschluss einer Vereinbarung zum Lastschrifteinzug mittels des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Gelder von Konten im Binnenmarkt einziehen. Es ähnelt dem heutigen Einzugsermächtigungsverfahren. Als Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC.

Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Basis-Lastschriftverfahren müssen der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdiensleister das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nutzen. Fragen Sie hierzu zusammen mit Ihrem Zahlungspartner die jeweilige Bank, ob diese an dem SEPA-Verfahren teilnimmt.

Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin (D). Dieser wird von Zahlungsempfänger im Vorfeld des Einzuges, wie heute, mitgeteilt. Jeder Lastschrifteinreicher hat eine eigene Kennung zur Identifizierung, die Gläubiger Identifikationsnummer (CI).  Zudem müssen Sie als Zahlungspflichtiger dem Zahlungsempfänger vor dem Zahlungsvorgang ein entsprechendes "SEPA-Lastschriftmandat" erteilen.

Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er uns über seinen Zahlungsdienstleister die SEPA-Basis-Lastschriften vorlegt. Sollte einmal ein Kunde mit einem Zahlungseinzug durch eine SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers nicht einverstanden sein, kann er von uns binnen einer Frist von 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung (Fälligkeitstermin "D") auf dem Konto ohne Angabe von Gründen die Ersattung des belasteten Lastschriftbetrags verlangen (Widerspruchsfrist).

SEPA-Firmen-Lastschriften
Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (SDD B2B) ist speziell auf die Bedürfnisse von Firmenkunden zugeschnitten, um insbesondere eine frühe Finalität von Zahlungen zu erzielen. Das Verfahren können Sie daher nur nutzen, wenn Sie kein Verbraucher sind. Mit dem SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren können Sie über uns an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb von SEPA bewirken bzw. als Zahlungsempfänger nach Abschluss einer Vereinbarung zum Lastschrifteinzug mittels des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens Gelder von Konten im Binnenmarkt einziehen. Es ähnelt dem heutigen Abbuchungsauftragsverfahren. Als Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC.

Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Firmenlastschrift müssen der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nutzen. Fragen Sie hierzu zusammen mit Ihrem Zahlungspartner die jeweilige Bank, ob diese an diesem Verfahren teilnimmt.

Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin (D). Dieser wird von Zahlungsempfänger im Vorfeld des Einzuges, wie heute, mitgeteilt. Jeder Lastschrifteinreicher hat eine eigene Kennung zur Identifizierung, die Gläubiger Identifikationsnummer (CI).  Zudem müssen Sie als Zahlungspflichtiger dem Zahlungsempfänger vor dem Zahlungsvorgang ein entsprechendes "SEPA-Firmenlastschrift-Mandat" erteilen und Ihre kontoführende Bank als Zahlungspflichtiger vor der ersten Zahlung über die Erteilung des "SEPA-Firmenlastschrift-Mandats" unterrichten.

Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungvorgang aus, indem er uns über seinen Zahlungsdienstleister die SEPA-Firmen-Lastschriften vorlegt. Bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Firmen-Lastschrift können Sie als Zahlungspflichtiger von uns keine Ersattung des Ihrem Konto belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Deshalb haben wir dem ersten Lastschrifteinzug ein besonderes Bestätigungsverfahren vorgeschaltet.


Kartenzahlungen im Binnenmarkt

Bank-Karten sind mit SEPA im Binnenmarkt noch breiter einsetzbar. Dies gilt insbesondere für die VR-BankCard, Ihrem Schlüssel zum Konto. Das "SEPA Cards Framework" (Rahmenvorgaben) definiert generelle Anforderungen an Karten-Systeme, die das Bezahlen in Europa weiter vereinfachen. Die VR-BankCard und die deutschen "girocard-Systeme" ("electronic cash" sowie "Deutsches Geldautomaten-System") erfüllen diese Anforderungen. Die Akzeptanz im Binnenmarkt wird durch neue Allianzen mit weiteren europäischen Kartenzahlungssystemen sukzessive ausgebaut. Auch die genossenschaftlichen Kreditkarten von MasterCard und VISA entsprechen den SEPA-Anforderungen. Für Kartenzahlungen gelten auf Basis von Chip-Technologie europaweit einheitliche Standards.


IBAN und BIC

Die internationale Kontonummer IBAN
Mit der „International Bank Account Number“ (IBAN) ist jedes Konto in der EU genau definiert. Keine Kontonummer tritt doppelt auf. Die Nummer besteht aus 34 Ziffern und Buchstaben. Für jedes Land ist eine bestimmte Länge festgelegt. In Deutschland hat die IBAN 22 Stellen.

Bestandteile der IBAN
- das Länderkennzeichen ( D für Deutschland )
- eine einstellige Prüfziffer
- die achtstellige Bankleitzahl
- die zehnstellige Kontonummer

Damit die IBAN besser lesbar ist, besteht sie im Schriftverkehr aus Blöcken von jeweils vier Zeichen. Die Angabe der IBAN in Briefen und Rechnungen sollte daher immer geblockt erfolgen.

Beispiele für die Schreibweisen
- elektronisches IBAN-Format: DE10100900440532013018
- papierhaftes IBAN-Format: DE10 1009 0044 0532 0130 18

Die internationale Bankleitzahl
Die „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications“ (SWIFT) regelt den internationalen Datenaustausch zwischen den Banken. Jede Teilnehmende Bank bekommt eine eindeutige Kennung: den „Bank Identifier Code“ (BIC). Der BIC hat acht oder elf Stellen.

Die IBAN und den BIC der Raiffeisenbank Füssen-Pfronten-Nesselwang eG finden Sie auf Ihren Kontoauszügen. Wenn Sie mehrere Konten haben, erhalten Sie je Konto eine IBAN. Auch innerhalb Deutschlands können Sie die Euro-Überweisung und die beiden SEPA-Lastschriftverfahren nutzen. Bitte verwenden Sie hierzu immer IBAN und BIC.

IBAN Konverter - das Tool zur Ermittlung von IBAN und BIC

IBAN und BIC werden durch SEPA zum Standard für den grenzüberschreitenden und nationalen Zahlungsverkehr in Euro. Wir bieten Ihnen ab sofort mit der Software "IBAN Konverter" die Möglichkeit, IBAN und BIC aus Kontonummer und Bankleitzahl zu ermitteln.

Die Funktion der Software im Überblick:
-> Ermittlung für einzelne Kontonummern und Bankleitzahlen oder ganze Datenbestände
-> Anwendbar für alle deutschen Kontoverbindungen
-> Umfangreiche Prüfroutinen für hohe Datenqualität
-> Kompatibel mit allen gängigen Windows-Versionen

Hier gehts zum IBAN-Konverter: download
Für die Registrierung benutzen Sie bitte das Passwort: cd_download




Die Mandate


Für die beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren gibt es zwei unterschied-liche Mandate:
- Bei der SEPA-Basis-Lastschrift das SEPA-Lastschriftmandat
- Bei der SEPA-Firmenlastschrift das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat


Als Zahlungspflichtiger erhalten Sie von Ihrem Zahlungsempfänger ein entsprechendes Lastschriftmandatsformular, welches Sie unterschreiben und an den Zahlungsempfänger zurücksenden müssen. Vielfach sind die Lastschriftmandate Bestandteil von Verträgen, wie heute, z. B. für die Bezahlung von Telefonrechnungen.

Jedes Lastschriftmandat hat einen vorgegebenen Mandatstext. Dieser enthält folgende Erklärungen:
Lastschriftmandatstext mit
- der Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Basis-Lastschrift bzw. SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und
- der Weisungen an die Bank des Zahlungspflichtigen, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften bzw. SEPA-Firmen-Lastschriften einzulösen.

Folgende Angaben müssen zum Empfänger bzw. zum Zahlenden gemacht werden:
- Name des Empfängers
- Gläubiger-Identifikationsnummer des Empfängers (CI)
- Angabe, ob es eine einmalige oder eine wiederkehrende Zahlung ist
- Name des Zahlungspflichtigen (Kunde)
- Name der Bank des Zahlungspflichtigen
- IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen

Über die Autorisierungsdaten hinaus kann ein Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.

Das "SEPA-Lastschriftmandat" gestattet Zahlungspflichtigen autorisierte Lastschriften innerhalb von 8 Wochen nach Belastung ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.

Das "SEPA-Firmenlastschriftmandat" gestattet Ihnen als Zahlungspflichtigen nicht autorisierte Lastschriftbelastungen zu widersprechen. Deshalb sollten Sie bei der Nutzung des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens als Zahlungspflichtiger Ihrer Bank vor der ersten Belastung eine Kopie des "SEPA-Firmenlastschrift-Mandats" vorlegen. Solange diese vorliegt und dieser nicht widersprochen wird, werden Lastschrifteinzüge durchgeführt und belastet.


Die Gläubiger-ID


Bei den SEPA-Lastschrift-Verfahren muss der Empfänger einer Zahlung immer genau zu identifizieren sein. Daher muss jeder Nutzer eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI) haben.

Anhand der individuellen Kennung des Gläubigers und der Referenznummer des Lastschrift-Mandats kann geprüft werden, ob die Belastung eines Kontos in Ordnung ist. Sie können die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank beantragen. 

Sie wollen noch mehr über SEPA erfahren. Weiter Informationen finden Sie hier.