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Angebote - Raiffeisen-Märkte


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Einwilligung zur telefonischen Kontaktaufnahme

Vor wenigen Monaten hat der Bundestag die Verbraucherrechte im Hinblick auf unerwünschte Werbeanrufe
gestärkt.

Von uns als genossenschaftlicher Bank können Sie erwarten, dass wir aktiv in Kontakt mit Ihnen bleiben möchten.
Selbstverständlich wollen und müssen wir dabei auch verbraucherschutzrechtliche Vorgaben beachten. Für eine telefonische Kontaktaufnahme mit Ihnen benötigen wir zum Beispiel Ihre Einwilligungserklärung.

Hier  finden Sie die Einwilligungserklärung als Download. Diese Erklärung können Sie allen unseren
Geschäftsstellen abgeben. Vielen Dank!